Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung der ShiftGuard Plattform.

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  2. Leistungen des Anbieters
  3. Leistungsänderungen
  4. Vertragsschluss
  5. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
  6. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
  7. Pflichten des Kunden
  8. Moderation und Beschränkung von Inhalten
  9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  10. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
  11. Anbieterwechsel
  12. Mängelhaftung
  13. Haftung
  14. Haftungsfreistellung
  15. Geheimhaltung
  16. Änderung der AGB
  17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

  1. Geltungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Vorvertragliche Informationen und Datenformate
  4. Wechsel- und Ausstiegsplan
  5. Einleitung des Wechsels
  6. Übergangszeitraum
  7. Pflichten des Anbieters während des Wechsels
  8. Obliegenheiten des Kunden
  9. Datenabruf und Löschung
  10. Entgelte für den Wechsel
  11. Abschluss des Wechsels
  12. Vertragsbeendigung

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der INVRTUAL UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service (nachfolgend "SaaS"), die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Vertragsgegenstand ist dabei die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung von Software (nachfolgend "Software") in digitaler Form über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er als Unternehmer handelt.

2 Leistungen des Anbieters

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit Software in digitaler Form über das Internet bereit. Hierzu ermöglicht er dem Kunden den Zugang zu der Software, die auf dem Server des Anbieters verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters.

2.2 Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Nutzung der Software einen begrenzten Speicherplatz auf seinen Servern bereit. Der Umfang des Speicherplatzes wird in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben.

2.4 Der Anbieter erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 95%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

2.5 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden nach dem Stand der Technik; Häufigkeit, Verschlüsselung und Aufbewahrung der Sicherungen beschreibt Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrages. Eine darüber hinausgehende Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft den Anbieter nicht. Unabhängig davon kann der Kunde seine Daten jederzeit über die Exportfunktion der Software abrufen.

2.6 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Bedienungsanleitung in elektronischer Form zur Verfügung.

2.7 Der Anbieter bietet zusätzliche Support-Leistungen an. Inhalt und Umfang der Support-Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.

3 Leistungsänderungen

3.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

3.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.

3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4 Vertragsschluss

4.1 Die auf der Website des Anbieters beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

4.2 Der Kunde kann das Angebot über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Anbieter abgeben.

4.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Anbieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto für die Website des Anbieters eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Anbieters archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

4.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

4.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

4.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

5 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software erforderlich sind. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software zu geschäftlichen Zwecken im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Software ist nicht gestattet.

6 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden

Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

7.4 Verarbeitet der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten – insbesondere Daten von dessen Beschäftigten –, so geschieht dies ausschließlich als Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO. Maßgeblich ist der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrages wird und diesem im Kollisionsfall vorgeht. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt der Kunde; ihm obliegt insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sowie – bei Bestehen eines Betriebsrats – die Beteiligung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

8 Moderation und Beschränkung von Inhalten

8.1 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen AGB zu überprüfen. Der Anbieter behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Kunden auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmungen zu ergreifen.

8.2 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z. B. per E-Mail) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.

8.3 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von gegebenenfalls auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfungsverfahren ergänzend hinzugezogen werden.

8.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verwarnung des veröffentlichenden Kunden,
  • vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts,
  • vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten,
  • Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).

8.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:

  • der Aussage -und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial,
  • die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden,
  • das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme,
  • sofern erkennbar, die vom Kunden mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten,
  • sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.

8.6 Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.

9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.

9.2 Die Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt.

9.3 Die Vergütung wird vom Anbieter für den vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus abgerechnet und kann vom Kunden per Banküberweisung auf das vom Anbieter angegebene Bankkonto gezahlt werden. Sofern sich aus dem Inhalt der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

9.4 Der Anbieter kann die Vergütung höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen. Für die laufende Mindestlaufzeit bleibt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis unberührt.

9.5 Testphase. Die ersten 30 Kalendertage ab Vertragsschluss sind unentgeltlich. Zahlungsdaten werden hierfür nicht erhoben. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb dieses Zeitraums jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen; eine Zahlungspflicht entsteht in diesem Fall vorbehaltlich Ziffer 9.7 nicht, und der Zugang endet mit Ablauf des unentgeltlichen Zeitraums. Kündigt der Kunde nicht, so beginnt mit dem darauffolgenden Tag die Zahlungspflicht; ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Mindestlaufzeit nach Ziffer 10.1. Der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf des unentgeltlichen Zeitraums in Textform darauf hin.

9.6 Preisstufe und Wechsel. Die gewählte Preisstufe bestimmt die Höchstzahl der Zugänge (Mitarbeiter und Verwaltung zusammen). Ist sie erreicht, lassen sich keine weiteren Zugänge anlegen; bestehende Zugänge bleiben uneingeschränkt nutzbar. Der Kunde kann die Preisstufe im Adminbereich wechseln:

  • in eine größere Stufe jederzeit mit sofortiger Wirkung. Ab dem Wechsel gilt der Preis der neuen Stufe laut Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters; für den Rest des bereits abgerechneten Zeitraums wird der Unterschiedsbetrag anteilig nachberechnet;
  • in eine kleinere Stufe zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums – im Monatstarif zum Monatsende, im Jahrestarif zum Ende der Laufzeit –, sofern die angelegten Zugänge in die kleinere Stufe passen. Bis dahin ist der Wechsel vorgemerkt und kann zurückgenommen werden. Bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet;
  • während des unentgeltlichen Zeitraums nach Ziffer 9.5 in beide Richtungen sofort und unentgeltlich.

Abrechnungsweise, Laufzeit und Kündigungsfrist bleiben vom Wechsel unberührt. Ein gewährter Nachlass nach Ziffer 9.8 gilt für die neue Stufe fort. Der Anbieter bestätigt jeden Wechsel in Textform.

9.7 Begleitete Einrichtung. Der Kunde kann bei der Bestellung eine begleitete Einrichtung hinzubuchen. Umfang und Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters; derzeit sind es zwei Stunden gemeinsame Einrichtung einschließlich eines gemeinsamen Datenimports zu einmalig 490 € netto. Den Termin stimmen die Parteien gemeinsam ab. Der Anbieter schuldet die Unterstützung, nicht einen bestimmten Erfolg. Die Vergütung wird mit der ersten Rechnung abgerechnet. Kündigt der Kunde innerhalb des unentgeltlichen Zeitraums nach Ziffer 9.5, entfällt sie, soweit die Einrichtung bis dahin nicht erbracht wurde.

9.8 Design-Partner-Programm. Der Kunde kann sich bei der Bestellung als Design-Partner bewerben. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; bis zur Zusage des Anbieters in Textform gilt der Listenpreis. Nimmt der Anbieter die Bewerbung an, ermäßigt sich die Vergütung um 10 % für die ersten 12 Monate nach Ende des unentgeltlichen Zeitraums. Im Gegenzug

  • darf der Anbieter Firmenname und Logo des Kunden als Referenz auf seiner Website und in Präsentationen nennen,
  • darf der Anbieter ein kurzes Zitat des Kunden veröffentlichen, das der Kunde vorher in Textform freigegeben hat, und
  • stehen die Parteien einmal im Quartal für ein Gespräch über die Weiterentwicklung der Software zur Verfügung.

Die Erlaubnis zur Nennung von Name, Logo und Zitat kann der Kunde jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen aus seinen digitalen Angeboten. Mit dem Widerruf entfällt der Nachlass ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Anregungen, die der Kunde im Rahmen des Programms gibt, darf der Anbieter unentgeltlich für die Weiterentwicklung der Software nutzen.

9.9 Vorübergehende Sperre. Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend sperren,

  • wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist und auch innerhalb von 14 Tagen nach einer Mahnung in Textform, in der die Sperre angekündigt wird, nicht zahlt, oder
  • ohne vorherige Ankündigung, soweit dies erforderlich ist, um eine gegenwärtige Gefahr für den Betrieb der Software, ihre Sicherheit oder die Daten anderer Kunden abzuwehren oder einem Verstoß gegen Ziffer 7.2 oder 7.3 zu begegnen; der Anbieter unterrichtet den Kunden in diesem Fall unverzüglich.

Während der Sperre bleiben die Daten des Kunden erhalten; die Vertragsseite und der Datenexport bleiben für ihn erreichbar. Der Anbieter hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt seine Vergütungspflicht unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

10.1 Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Im Monatstarif besteht keine Mindestlaufzeit; der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Im Jahrestarif beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate ab Beginn der Zahlungspflicht; der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform auf die bevorstehende Verlängerung hin.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

10.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

10.4 Nach Vertragsbeendigung stehen dem Kunden 30 Kalendertage zur Verfügung, um seine Daten vollständig als CSV abzurufen. Der Abruf ist unentgeltlich; dies gilt auch bei einer Kündigung durch den Anbieter. Der Zugang wird hierfür in dem dafür erforderlichen Umfang aufrechterhalten. Verlangt der Kunde einen Wechsel nach Teil B, gehen die dortigen Fristen vor.

10.5 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 10.4 löscht der Anbieter die Daten des Kunden. Ausgenommen sind die Arbeitszeitnachweise einschließlich des unveränderlichen Schicht- und Zeitprotokolls: Sie bewahrt der Anbieter auf Weisung des Kunden, die der Erfüllung von dessen Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 Abs. 1 MiLoG dient, bis zwei Jahre nach der letzten erfassten Arbeitszeit gesperrt auf und löscht sie danach. Näheres, auch zum Abruf während dieser Zeit und zu einer abweichenden Weisung, regelt Ziffer 8 des Auftragsverarbeitungsvertrages.

10.6 Mit Ablauf der Frist nach Ziffer 10.4 verliert der Kunde den Zugriff auf sein Nutzerkonto.

11 Anbieterwechsel

Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel, welche diesen AGB als Anhang beigefügt sind.

12 Mängelhaftung

12.1 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

12.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.

12.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

12.4 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

13 Haftung

13.1 Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

13.2 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

13.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14 Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Kunden oder sonstige Dritte dem Anbieter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Kunden eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

15 Geheimhaltung

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, von denen er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.

16 Änderung der AGB

16.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht – insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine nachträglich entstandene Regelungslücke oder die Weiterentwicklung der Software – und die Änderung das bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vergütung (hierfür gilt Ziffer 9.4) und der Laufzeit sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten Bestimmungen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folge eines unterlassenen Widerspruchs weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort.

16.2 Ohne Widerspruchsmöglichkeit nach Ziffer 16.1, aber nach vorheriger Mitteilung in Textform, kann der Anbieter diese AGB ändern,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

16.3 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Bestimmungen setzen die Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) um. Sie gelten, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechseln oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen möchte.

1.2 Im Übrigen gilt Teil A. Soweit dieser Teil von Teil A abweicht, geht er vor.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 „Datenverarbeitungsdienst“ ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können. Die Software ist ein solcher Dienst.

2.2 „Digitale Vermögenswerte“ sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung zu dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.

2.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder von ihm gemietet oder geleast werden, sich in seinem Rechenzentrum befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben werden.

2.4 „Wechsel“ ist der Vorgang, bei dem der Kunde – unter Beteiligung des Anbieters und gegebenenfalls eines übernehmenden Anbieters – von der Nutzung der Software zur Nutzung eines Datenverarbeitungsdienstes derselben Dienstart eines anderen Anbieters oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten übergeht, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten.

2.5 „Exportierbare Daten“ sind die Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung der Software durch den Kunden entstanden sind, mit Ausnahme von Vermögenswerten und Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

3 Vorvertragliche Informationen und Datenformate

3.1 Welche Daten exportiert werden können, in welchem Format und mit welcher Struktur, beschreibt der Anbieter auf der Seite Datenformate und Export. Die Seite ist das Online-Register nach Art. 26 lit. b der Datenverordnung und wird bei jeder Änderung des Exports aktualisiert.

3.2 Exportierbar sind alle Daten der auf dieser Seite aufgeführten Kategorien. Sie umfassen sämtliche exportierbaren Daten im Sinne von Ziffer 2.5, einschließlich der vom Kunden hochgeladenen Dateien und des unveränderlichen Schicht- und Zeitprotokolls mit seinen Prüfsummen.

3.3 Vom Export ausgenommen sind ausschließlich Daten, die für das interne Funktionieren der Software spezifisch sind und deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder die Sicherheit der Konten gefährden würde: Passwort-Hashes und Anmelde-Token, interne Schlüssel und technische Einstellungswerte, datenbankinterne Verknüpfungen, soweit sie nicht zur Zuordnung der Dateien untereinander nötig sind, sowie das Verfahren, nach dem die Prüfsummen des Zeitprotokolls gebildet werden.

3.4 Für den Wechsel fallen keine Entgelte an (Ziffer 10). Im Jahrestarif wird die im Voraus gezahlte Vergütung bei einer Beendigung vor Ablauf der Laufzeit nicht anteilig erstattet; weitere Entgelte oder Vertragsstrafen für eine vorzeitige Beendigung gibt es nicht. Dienste, bei denen ein Wechsel nur mit erheblicher Beeinträchtigung der Daten oder digitalen Vermögenswerte möglich wäre, bietet der Anbieter nicht an.

4 Wechsel- und Ausstiegsplan

4.1 Auf Verlangen des Kunden stellen die Parteien einen Wechsel- und Ausstiegsplan auf. Er enthält die Ansprechpartner, eine Schätzung der Zeit für Export und Übertragung, bekannte Einschränkungen und technische Beschränkungen, die Abfolge der Schritte und die Art, wie das Ergebnis geprüft wird.

4.2 Auf Wunsch des Kunden erläutert der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal die Exportverfahren.

4.3 Auf Wunsch des Kunden organisiert der Anbieter einen Test des Exports oder unterstützt den Kunden bei dessen Tests. Treten dabei Probleme auf, analysieren die Parteien sie gemeinsam nach Treu und Glauben.

4.4 Die Parteien aktualisieren den Plan bei Bedarf.

5 Einleitung des Wechsels

5.1 Der Kunde leitet den Wechsel durch eine Mitteilung in Textform ein (Wechselmitteilung). Der Wechsel beginnt mit Ablauf von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung, sofern der Kunde keinen früheren Zeitpunkt nennt.

5.2 In der Wechselmitteilung gibt der Kunde an, ob er zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechseln oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen möchte. Möchte er nur bestimmte Daten übertragen, gibt er dies ebenfalls an.

5.3 Der Anbieter bestätigt den Eingang der Wechselmitteilung innerhalb von drei Werktagen in Textform.

5.4 Die Wechselmitteilung beendet den Vertrag nach Maßgabe von Ziffer 12; einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

6 Übergangszeitraum

6.1 Der Übergangszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt nach Ziffer 5.1 und beträgt höchstens 30 Kalendertage. In dieser Zeit erbringt der Anbieter seine Leistungen unverändert weiter.

6.2 Ist ein Wechsel innerhalb dieser Frist technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach der Wechselmitteilung in Textform mit, begründet es und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Die Leistungen werden während des gesamten Zeitraums zu den vereinbarten Bedingungen weiter erbracht.

6.3 Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält. Er teilt dies vor Ablauf des Übergangszeitraums in Textform mit. Für die Zeit der Verlängerung bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.

7 Pflichten des Anbieters während des Wechsels

Der Anbieter unterstützt den Kunden und, auf dessen Wunsch, den übernehmenden Anbieter angemessen. Er stellt die Exportfunktion und die dafür nötigen Informationen bereit, erhält den Betrieb der Software bis zum Abschluss des Wechsels aufrecht, informiert über bekannte Risiken für die Fortführung der Leistung und hält während des gesamten Vorgangs ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht, insbesondere bei der Übertragung der Daten.

8 Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um einen wirksamen Wechsel zu erreichen. Import und Einrichtung beim übernehmenden Anbieter liegen in seiner Verantwortung.

8.2 Der Kunde wahrt die Rechte des Anbieters am geistigen Eigentum und gewährt Dritten nur den für den Wechsel erforderlichen Zugang.

9 Datenabruf und Löschung

9.1 Nach Ablauf des Übergangszeitraums kann der Kunde seine exportierbaren Daten noch mindestens 30 Kalendertage lang abrufen (Datenabrufzeitraum).

9.2 Nach Ablauf des Datenabrufzeitraums löscht der Anbieter sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden, sofern der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde, und bestätigt dem Kunden die Löschung in Textform. Ausgenommen sind die Arbeitszeitnachweise, deren Aufbewahrung der Kunde nach Ziffer 8.3 des Auftragsverarbeitungsvertrages angewiesen hat; der Kunde kann diese Weisung nach Ziffer 8.4 des Auftragsverarbeitungsvertrages ändern.

10 Entgelte für den Wechsel

Der Anbieter berechnet für den Wechsel, den Export und die Löschung keine Entgelte.

11 Abschluss des Wechsels

11.1 Der Kunde teilt dem Anbieter in Textform mit, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Die Parteien können dafür Erfolgskriterien und Zwischenschritte vereinbaren.

11.2 Scheitert der Wechsel, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um ihn doch noch zum Abschluss zu bringen. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch dabei, die Gründe zu ermitteln, und teilt ihm mit, wie sich die Hindernisse beseitigen oder umgehen lassen. Bis dahin erbringt er seine Leistungen weiter.

12 Vertragsbeendigung

12.1 Nach einer Wechselmitteilung endet der Vertrag

  • mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, oder
  • wenn der Kunde nur die Löschung seiner Daten verlangt hat, mit Ablauf der Frist nach Ziffer 5.1.

Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Beendigung in Textform.

12.2 Endet eine vereinbarte Laufzeit, bevor der Wechsel abgeschlossen ist, und hat der Kunde nicht die Löschung verlangt, beginnt der Übergangszeitraum spätestens mit dem Ende der Laufzeit; die Ziffern 6 bis 11 gelten entsprechend.

12.3 Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 10.1 und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde, ohne einen Wechsel zu verlangen, gelten die Ziffern 10.4 bis 10.6 von Teil A.

Stand: 25.09.2026
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